====== Maklerauftrag ======
===== Vertragspartner =====
Zwischen
Freudling Assekuranzbüro
Ludwigstr. 111
87437 Kempten
(im folgenden "Makler" genannt)
und
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_________________________________________________
________________________________________________
(im folgenden "Auftraggeber" genannt)
wird folgende Vereinbarung getroffen:
===== Vertragsgegenstand =====
Der Auftraggeber beauftragt den Makler, Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen und die hiermit im Zusammenhang stehende Beratung, Information und Aufklärung sowie die Verwaltung und Betreuung der Verträge nach ihrem Abschluss einschließlich der Unterstützung im Schadenfall.
===== Umfang =====
Dieser Maklerauftrag bezieht sich auf
===== Pflichten des Maklers =====
Der Makler befragt den Auftraggeber nach seinen Wünschen und Bedürfnissen, soweit nach dem Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Versicherung oder nach der Situation des Auftraggebers hierfür Anlass besteht, und berät den Auftraggeber beim Abschluss des Versicherungsvertrages und erteilt ihm die dafür erforderlichen Auskünfte. Der Makler prüft bestehende und neu abzuschließende Versicherungsverträge auf Zweckmäßigkeit und Preiswürdigkeit, empfiehlt dem Auftraggeber geeignete Versicherungsverträge und stellt die Verwaltung der Verträge und die Unterstützung im Leistungsfall sicher.
==== Marktuntersuchung ====
Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird.
==== Schriftverkehr ====
Der Makler führt den Schriftverkehr mit den Versicherungsunternehmen.
==== blau direkt ====
Der Makler kann bei der Versicherungsvermittlung die blau direkt GmbH & Co. KG, Fackenburger Allee 11 in 23554 Lübeck, oder andere Versicherungsmakler mit arbeitsteiligen Vermittlungsleistungen beauftragen oder die Hilfe spezieller Dienstleister in Anspruch nehmen. Ein eigenständiges Rechtsverhältnis des Kunden zu den beauftragten Versicherungsmaklern oder Dienstleistern wird dadurch nicht begründet. Dies gilt auch dann, wenn Versicherungsunternehmen die blau direkt GmbH & Co. KG oder andere Pools in Versicherungspolicen als Betreuer des Versicherungsnehmers, Vermittler o.ä. eindrucken sollten. Verpflichtet und berechtigt aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Makler.
===== Pflichten des Auftraggebers, Risikoänderungen =====
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertrags- und risikorelevante Änderungen, die den Versicherungsschutz betreffen (z.B. Umzug, Familiengründung, Anschaffungen, Betriebsverlegung etc.), dem Makler unverzüglich mitzuteilen.
==== Information ====
Der Versicherungsmakler wird dem Auftraggeber zu diesem Zweck eine spartenspezifische Übersicht über vertrags- und risikorelevante Informationen aushändigen.
==== Korrespondenz ====
Die Korrespondenz mit dem Versicherer wird grundsätzlich über den Makler geführt.
===== Vollmacht =====
Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der seitens des Auftraggebers erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag.
Der Auftraggeber gestattet dem Makler ausdrücklich, im Namen des Auftraggebers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
===== Datenschutz =====
Rechte und Pflichten des Maklers betreffend die Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der als Anlage zu diesem Vertrag beigefügten Datenschutzerklärung gemäß EU DSGVO, Einwilligung zur Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung des Auftraggebers.
==== Mitarbeiter des Auftraggebers ====
Soweit im Rahmen des Maklervertrages personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers erhoben, verarbeitet und genutzt werden, sind datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von den betroffenen Mitarbeitern einzuholen.
==== Verpflichtung Mitarbeiter ====
Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG, der EU DSGVO, Einwilligung zur Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
==== Kommunikation per E-Mail und andere Kommunikationskanäle ====
Soweit der Auftraggeber dem Makler eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Makler ihm ohne Einschränkungen maklervertragsbezogene Informationen per E-Mail zusenden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren oder Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Makler mit. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer willigen ausdrücklich der Kommunikation über WhatsApp ein. Dies kann aber jederzeit von beiden Seiten widerrufen werden.
===== Wettbewerb Einwilligung zur Information per Telefon, Fax oder E-Mail =====
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Makler oder Geschäftspartner von Ihm, ihn über Versicherungen per Telefon, Fax oder E-Mail informiert. Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage zu diesem Vertrag beigefügten Kommunikationserklärung.
===== Vergütung =====
Die Leistungen des Maklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
===== Wechsel des Vertragspartners =====
Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z. B. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Maklervertrag vom übernehmenden Makler fortgeführt wird.
Der Makler wird den Maklerwechsel anzeigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Maklerwechsel zu widersprechen.
===== Haftung und Verjährung =====
Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den Betrag von 1,230 Mio. Euro für jeden Schadensfall und 1,850 Mio. Euro für alle Schadensfälle eines Jahres begrenzt. Der Makler hält bis zu diesen Summen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler wird dazu auf Anforderung des Auftraggebers eine Empfehlung abgeben.
Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Maklerauftrags.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit.
===== Vertragsdauer =====
Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
===== Schlussbestimmungen =====
==== Schriftform ====
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
==== Allgemeine Geschäftsbedingungen Freudling Assekuranzbüro ====
§ 1 Vertragsgegenstand
(1)Der Versicherungsmaklervertrag unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bezieht sich nur auf die im Maklervertrag ausdrücklich benannten privatrechtlichen Versicherungsverträge, für die eine Vermittlungstätigkeit gewünscht wurde oder eine Verwaltungsübernahme auf den Makler erfolgte.
(2) Es kann gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung auf bereits beim Abschluss dieses Vertrages bestehende Versicherungsverhältnisse erstrecken soll. Diese Vertragsverhältnisse werden dann künftig durch den Makler verwaltet, sofern sie der Versicherer courtagepflichtig in den Bestand des Maklers überträgt.
(3)Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung,außer für die Vermittlung und/oder Verwaltung des gewünschten
Versicherungsschutzes des Mandanten besteht nicht. Insbesondere ist eine
Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der
Maklertätigkeit umfasst.
§ 2 Pflichten des Mandanten
(1)Der Mandant ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben.
(2) Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Mandanten
geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt
ist als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend als Beratungsgrundlage
anzunehmen.
(3)Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Mandanten zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der Mandant selbst erst später eigene Kenntnis erhält.
(4)Der Mandant verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und -konzepte des Maklers nur mit seiner schriftlichen vorherigen Einwilligung an Dritte (z.B. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt der Makler Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in
Anspruch. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für deren Inhalt gegenüber
Dritten wird ausgeschlossen.
(5) Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden
Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die
Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind vom Mandanten zu erfüllen.
(6) Der Mandant Ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über den Makler zu führen.
§ 3 Aufgaben des Maklers
(1)Der Makler nimmt eine Vorauswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten vor, welche den mitgeteilten Mandantenwünschen und Bedürfnissen entsprechen könnten. Der Makler berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Der Makler berücksichtigt nur diejenigen Versicherer, die bereit sind mit ihm zusammenzuarbeiten und ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeiten bezahlen. Direktversicherer oder andere nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte werden von dem Makler nicht berücksichtigt.
(2) Der Makler erhält ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines
Versicherungsvertragsverhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Benötigt der Mandant eine sofortige Deckung eines Risikos, hat er ein sofortiges Tätigwerden mit dem Makler im Maklervertrag schriftlich zu vereinbaren.
(3) Der Makler kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Mandant wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Mandant seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.
(4) Der Mandant kann jederzeit vom Makler die Überprüfung und Aktualisierung der vermittelten Versicherungsverträge an eine veränderte Risiko-, Markt- und/oder Rechtslage verlangen. Erst nach entsprechender Mitteilung entsteht für den Makler diese Tätigkeitspflicht. Sodann übernimmt der Makler eine Überprüfung des Versicherungsschutzes anhand der veränderten Rechts-, Risiko- und Marktverhältnisse und veranlasst nach Weisung des Mandanten ggf. die Änderung des Versicherungsschutzes.
(5) Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Maklers erteilt dieser auf
Anfrage des Mandanten jederzeit Auskunft zu dem vermittelten Vertragsverhältnis.
(6) Der Makler verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des Mandanten zu informieren. Erklärungen, die er im Auftrage seines Mandanten an die Versicherer weiterleitet, werden dem Mandanten zugerechnet, Darüber hinausgehende Informationen werden an den/oder die Versicherer oder sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist,
§ 4 Haftungsbegrenzung/Ausschlüsse
(1)Die Haftung aus der Versicherungsvermittlung trägt ausschließlich der persönlich beratende Vermittler, welcher in der zu erteilenden Erstinformation nach § 11 VersVermV zu benennen war. Er ist selbständiger Versicherungsvermittler mit eigener Zulassung und kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Maklers.
(2) Die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner Pflichten - mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflicht nach §§ 60, 61, 63 VVG - , insbesondere seiner Verwaltungs- und Betreuungs-pflichten,ist auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 VersVermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung.
(3) Ferner ist die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60, 61, 63 VVG ebenfalls der Höhe nach auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 VersVermV begrenzt.
(4 Für Vermögensschäden, die dem Mandanten infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Makler nicht.
(5) Schadensersatzansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag verjähren spätestens nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Mandant Kenntnis von dem Schaden und dar Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
(6) Die in § 4 Abs. 2, 3, 4 und 5 geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des Mandanten auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der
Gesundheit beruhen.
(7) Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Information des Mandanten ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mandant weist dem Makler nach, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(B) Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Mandanten tätiger Dritter haftet der Makler nicht.
S 5 Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot
(1) Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Mandanten gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.
(2) Die Aufrechnung des Mandanten gegen eine Forderung des Maklers ist
unzulässig, soweit die Forderungen des Mandanten nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Erklärungsfiktion
Der Mandant nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Mandant innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat, und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.
§ 7 Datenschutzerklärung, EU DSGVO, Einwilligung zur Datenverarbeitung, Schweigepflichtsentbindung und Maklervollmacht
Dia Berechtigung des Maklers zur Erhebung, Speicherung und Verwendung der Kundendaten, sowie zur Vertretung des Mandanten ergeben sich jeweils aus einer separaten Erklärung. Der Auftraggeber willigt in die erweiterte Datenschutzerklärung des Internetauftrittes des Maklers gemäß EU DSGVO ein. Auf der Webseite www.Freudling.com ist diese zu finden und ist Bestandteil dieses Vertrages. Den Inhalt dieser Erklärung bringt er sich selbst zur Kenntnis, sofern dies nicht schon durch den Makler geschehen, und erklärt sich damit einverstanden.
§ 8 Rechtsnachfolge
Der Mandant willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Hamburg, soweit beide Vertragsparteien Kaufleuta oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder der Mandant seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Es findet deutsches Recht Anwendung.
(3)Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
==== Ersatzmaklervertrag ====
Dieser Vertrag ersetzt einen ggf. schon bestehenden Maklervertrag
==== Gerichtsstand ====
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist "[ABSENDER_AMTSGERICHTSITZ]".
==== Salvatorische Klausel ====
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
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Ort, Datum, Unterschrift
====== Maklervollmacht ======
Zwischen
Freudling Assekuranzbüro
Ludwigstr. 111
87437 Kempten
(im folgenden "Makler" genannt)
und
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_________________________________________________
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(im folgenden "Auftraggeber" genannt)
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler oder seinen Rechtsnachfolger, im Namen des Auftraggebers
* Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen,
* Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen gem. § 7 VVG abzugeben oder entgegenzunehmen,
* bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken,
* Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und
* Untervollmachten auszustellen.
===== Datenschutzerklärung =====
Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich Daten der besonderen Art (z.B. Gesundheitsdaten oder ggf. Gewerkschafts- und Parteien-Mitgliedschaft), sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
Der Kunde ist einverstanden, dass der Makler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Versicherungsverträgen Daten an Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools wie die blau direkt GmbH & Co. KG., KAB, Amex, Degenia und anderen Pools und Geschäftpartnern, technische Dienstleister (Betreiber von Vergleichssoftware oder Kundenverwaltungsprogrammen) oder sonstige Dienstleister übermitteln und empfangen kann. Die Übermittlung und der Empfang der Vertrags- und Leistungsdaten einschließlich Daten der besonderen Art (siehe oben) können dabei zwischen Makler und Versicherer über Maklerpools oder Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung.
Grundbuchämter dürfen Auskunft geben. Die Kosten hierfür werden vom Mandanten getragen.
Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an:
* Sozialversicherungsträger
* Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften
* Bausparkassen
* Untervermittler, Srom- und Gasanbieter
* Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
* Versicherungs-Ombudsmänner
* Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
* Rechtsnachfolger
Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z. B. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Kunde damit einverstanden, dass der Makler die Vertrags- und Leistungsdaten des Kunden dem übernehmenden Makler zur Verfügung stellt.
**Ich willige ausdrücklich ein, dass der Makler mich - auch über den Umfang der vom Makler gegebenenfalls vermittelten und betreuten Versicherungsverträge hinaus - über Versicherungsprodukte informieren darf, zum Beispiel über den etwaigen Abschluss neuer Versicherungsverträge und/oder über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und/oder Ergänzung und zwar zusätzlich zum üblichen Briefverkehr per**
Telefonnummer: _________________________________________
Fax-Nummer: ____________________________________________
E-Mail-Adresse: _________________________________________
**Ich bin damit einverstanden, dass die vom Makler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.**
Mein Einverständnis kann ich teilweise oder vollständig jederzeit formfrei ohne Angabe von Gründen widerrufen.
=====EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR DATENVERARBEITUNG UND SCHWEIGEPFLICHTENTBINDUNG=====
===1. Überblick und Inhalt dieser Erklärung===
Sie wünschen im Rahmen Ihres Maklerauftrages durch den Makler
die Vermittlung eines Versicherungsvertrags und / oder einer Finanzanlage, jeweils samt dazugehöriger Beratung (im Folgenden kurz nur Vermittlung und/oder die Betreuung und Verwaltung von bereits bestehenden Vertragsverhältnissen. Dazu werden Ihre von Ihnen im Rahmen von Datenaufnahmen, Beratungsdokumentationen, Vertragsantrag oder–abschluss sowie der Vertragsbetreuung angegebenen personenbezogenen Daten benötigt (im folgenden kurz: Daten). Die damit verbundene Erhebung und Verwendung Ihrer Daten ist zum Teil per gesetzlicher Erlaubnis gestattet, etwa soweit zur Erfüllung des Vertrags mit Ihnen erforderlich. Für besondere Arten personenbezogener Daten– etwa Ihre Gesundheitsdaten betreffend – verlangt das Gesetz die Erteilung einer zusätzlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung. Darüber hinaus benötigen Produktanbieter von Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen für ihre Mitarbeiter eine Entbindung von der Schweigepflicht, damit diese Gesundheitsdaten und andere nach § 203 StGB geschützten Daten an andere Stellen, wie etwa Maklerpools (vgl. dazu nachfolgende Ziffer 2.e und 2.f.), übermitteln dürfen. Die Erteilung der Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten und die Schweigepflichtentbindungserklärung sind Gegenstand des hiesigen Dokuments, das zudem Ihrer datenschutzrechtlichen Information dient. Soweit Informationen in diesem Dokument enthalten sind, dienen diese dazu, Ihnen den Inhalt und die Reichweite der nachfolgenden Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindung transparent zu machen. Ihrer Informationspflichten kommen der Makler und der Maklerpool durch beiliegende Datenschutzhinweise nach.
===2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten===
a) Gesundheitsdaten
Information für Sie: Ihre Daten werden vom Makler im Rahmen Ihres Vermittlungsauftrages zur vertragsbezogenen Beratung und Bearbeitung erhoben, verarbeitet und genutzt sowie vom Makler zu diesem Zweck an von ihm angefragte Produktanbieter (wie z. B. Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften, Initiatoren für geschlossene Fonds, Banken, Bausparkassen) übermittelt und von diesen zur Antragsprüfung gespeichert und genutzt. Soweit Gegenstand eines Auftrags von Ihnen an den Makler, können vom Makler zur Betreuung bereits zwischen Ihnen und Produktanbietern bestehender Verträge ebenfalls Daten von Ihnen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Ihre zusätzliche datenschutzrechtliche Einwilligung hinsichtlich Ihrer Gesundheitsdaten:
**Hinsichtlich meiner von mir für die beauftragte Vermittlung einer Versicherung angegebenen Gesundheitsdaten willige ich ein, dass der Makler und die von ihm angefragten Produktanbieter die von mir in meinem Antrag oder meiner Voranfrage genannten und zukünftig von mir mitgeteilten Gesundheitsdaten erheben, verarbeiten (insbesondere auch speichern und übermitteln) sowie nutzen dürfen, soweit dies jeweils zur Beratung, Vermittlung und Prüfung meines Antrages oder meiner Voranfrage sowie zur Betreuung meiner Verträge erforderlich ist. Soweit ich den Makler mit der Betreuung von schon bestehenden Verträgen beauftragt habe, erstreckt sich meine vorstehende Einwilligung auch auf die zu diesen Verträgen gehörenden Gesundheitsdaten.**
b) Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) -
Risikovorprüfung
Information für Sie: Ein Versicherer führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe, der der Versicherer angehört oder einer anderen Stelle. Werden hier bei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt ein Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Versicherer führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für den jeweiligen Versicherer erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet auf der Website des gewählten Versicherers eingesehen oder bei diesem angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheits-
daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen Versicherer Ihre Einwilligung.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu:
**Ich willige ein, dass die jeweils angefragten Versicherer meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermitteln und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Versicherer dies tun dürften. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe, der der jeweilige Versicherer angehört und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.**
c) ==Datenweitergabe an Rückversicherungen==
Information für Sie: Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der jeweils angefragte Versicherer Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie eben
falls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko machen kann, ist es möglich, dass der Versicherer Ihren Versicherungsantrag oder Ihre Voranfrage der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risikoprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob der Versicherer das Risiko richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personen- bezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch den Versicherer unterrichtet.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu:
**Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht.**
d) ==Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt==
Information für Sie: Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert der Versicherer Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Der Versicherer speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei dem Versicherer bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu:
**Ich willige ein, dass der Versicherer meine Gesundheitsdaten – wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt.**
e) ==Einschaltung von Maklerpools==
Information für Sie: Um Ihnen möglichst viele Vergleichsmöglichkeiten und Tarife möglichst vieler Anbieter anbieten zu können, kann es sein, dass sich der Makler der Unterstützung eines sog. Maklerpools bedient. Maklerpools unterstützen angeschlossene Makler bei der Anbahnung von Verträgen, insbesondere der Einholung von Vergleichstarifen und -angeboten, aber auch bei einer etwaigen Begründung und der Durchführung von Verträgen zwischen Kunden (wie Ihnen) und Produktanbietern (wie z. B. Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften, Initiatoren für geschlossene Fonds, Banken, Bausparkassen) sowie bei der Kommunikation mit den Produktanbietern. Im Falle der Einschaltung eines Maklerpools erhält dieser – wie der Makler selbst - die auf die jeweilige Voranfrage, den jeweiligen Antrag sowie ggf. nachfolgenden Vertrag und die auf die Durchführung des Vertrages bezogenen personenbezogenen Daten von Ihnen inkl.
etwaiger Gesundheitsdaten, etwa bei Krankenversicherungs- oder Berufsunfähigkeits-versicherungsverträgen. Die Vermittlung eines Vertrages und dessen anschließende Betreuung bzw. die Betreuung bereits bestehender Verträge durch Ihren Makler erfolgt sodann mit der Unterstützung eines konkreten Maklerpools. Soweit der Makler den Maklerpool wechseln sollte, wäre es erforderlich, die betreuten
Verträge inklusive der dazu gehörenden Daten, auch Gesundheitsdaten, auf den neuen Maklerpool zu übertragen.
Es kommen insofern für den Makler insbesondere folgende Maklerpools in Betracht:
• blau direkt GmbH & Co KG, Kaninchenborn 31, 23560 Lübeck
• Finanz-Zirkel GmbH Steinberger Str. 41, 31675 Bückeburg
• Insuro Maklerservice GmbH, Bonner Str. 271 50968 Köln
• simplr Versicherungsservice GmbH, Freiburger Strasse 9, 79312 Emmendingen
• maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH Friedrich-Ebert-Damm 143 22047 Hamburg
• degenia Versicherungsdienst AG Brückes 63 – 63a 55545 Bad Kreuznach
• Carl Rieck Assecuradeur Hamburg GmbH Stiftstr. 46, 20099 Hamburg
• SYNCRO24-assekuradeur GmbH Zinngießerstr. 731789 Hameln
• AMEXPool AG Im Mittelfeld 19 79426 Buggingen
• Policenwerk Assekuradeure GmbH & Co. KG Randersackerer Straße 51 97072 Würzburg
• Konzept & Marketing Podbielski Str. 333 30659 Hannover
• ProCheck24 Vergleichsportal Erika-Mann-Str. 62-66 80363 München
• KAB Maklerservice GmbH Kolumbusstr. 31 53881 Euskirchen
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung dazu:
**Ich willige ein, dass der Makler sowie ein von ihm eingeschalteter Maklerpool von den Produktanbietern, mit denen ich durch die Vermittlung des Maklers eine Vertragsbeziehung habe, jeweils die zum Zweck der Betreuung meines Vertrages erforderlichen Daten, auch diesbezügliche Gesundheitsdaten sowie nach § 203 StGB geschützten Daten, erhalten und die Daten jeweils zu diesem Zweck verarbeiten und nutzen dürfen. Zugleich entbinde ich die wegen eines Vertragsabschlusses angefragten bzw. die vertragsführenden Produktanbieter von Kranken-, Lebens und Unfallversicherungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht. Meine vorstehende Einwilligung erstreckt sich auch auf Daten von bereits bestehenden Verträgen, die von dem Makler auftragsgemäß zur Betreuung übernommen wurden.**
f) ==Informationsfluss vom Produktanbieter an Ihren Makler und an den eingeschalteten Maklerpool==
Information für Sie: Kommt aufgrund der Vermittlung des Maklers mit einem Produktanbieter eine Vertragsbeziehung zwischen dem Produktanbieter und Ihnen zustande und / oder übernimmt der Makler die Betreuung eines bereits bestehenden Vertrags, benötigt der Makler sowie der von ihm jeweils eingeschaltete Maklerpool zum Zwecke der Betreuung des jeweiligen Vertrages von dem Produktanbieter verschiedene hierfür nötige Daten von Ihnen,einschließlich solcher, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen (z.B. zum Inhalt des Vertrages, Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken etc.). Dazu können auch nach § 203 StGB geschützte Daten gehören. Zur Begründung der Vertragsbeziehung kann eine entsprechende Rückinformation auch bereits vor Vertragsabschluss erfolgen.
g) ==Datenweitergabe an den Nachfolger Ihres Maklers==
Information für Sie: Damit im Falle der Veräußerung des Unternehmens des Maklers an einen Nachfolger Ihr Vertrag durch den Nachfolger lückenlos weiterbetreut werden kann, benötigt der Nachfolger Zugriff auf Ihre Daten inklusive etwaiger von Ihnen angegebener Gesundheitsdaten. Vor einer solchen Übertragung wird der Makler Sie darüber sowie über den Rechtsnachfolger gesondert und ausdrücklich informieren. Sie haben sodann die Möglichkeit, der Übertragung zu widersprechen.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung dazu:
**Ich willige ein, dass der Makler im Falle der Veräußerung seines Unternehmens meine ihm von mir bekanntgegebenen oder von den Produktanbietern erhaltenen Daten inkl. meiner Gesundheitsdaten an den Rechtsnachfolger weitergeben und dieser die Daten zum Zwecke der Betreuung meiner Verträge und zu meiner Beratung verwenden darf, soweit ich nach entsprechender vorheriger Information nicht zuvor widersprochen habe. Die Erteilung Ihrer Einwilligung ist freiwillig. Sie können eine erteilte Einwilligung /Schweigepflichtentbindung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, sowie ebenso einzelne der obigen Einwilligungspassagen streichen. Wenn das Vorliegen einer Einwilligung allerdings Voraussetzung dafür ist, dass der Makler den von Ihnen erteilten Auftrag erfüllen kann, kann unter Umständen eine Einschränkung der Maklerleistungen oder sogar Beendigung des Maklervertrags die Folge sein. Diese Folge kann sich z.B. ergeben, wenn sich der Makler nicht mehr der Unterstützung eines Maklerpools bedienen oder keine Anfragen mehr bei Produktanbietern tätigen kann. Mit der folgenden Unterschrift erteilen Sie ausdrücklich Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung, wie vorstehend im Detail beschrieben.**
==Schlussbestimmungen==
Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt.
Ort, Datum
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Unterschrift Auftraggeber
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Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer (Makler)
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, soweit Kunde noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat:
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Ort, Datum
Unterschrift gesetzlicher Vertreter des Kunden/
de(r/s) Kund(in/en)