Inhalt der üblichen Verleihbedingungen
Ihre Sorgfaltspflicht
Die Lernenden tragen dafür Sorge, das Leihgerät pfleglich zu behandeln. Eine Weitergabe des Leihgeräts an Dritte ist nicht zulässig.
Falls vorhanden, sind die Leihgeräte mit der ausgehändigten Schutzhülle zu nutzen und aufzubewahren. Diese fängt kleinere Stöße und Stürze ab.
Die Lernenden haben dafür Sorge zu tragen, dass das Leihgerät funktionsfähig, der Akku aufgeladen, ist.
Das Leihgerät ist in ordnungsgemäßem Zustand unter Berücksichtigung normaler Abnutzung inklusive allem Zubehör nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 3 zurückzugeben.
Diebstahl oder Verlust
Diebstahl oder Verlust des überlassenen Leihgeräts sind durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend bei der Schule zu melden. Bei Diebstahl muss sofort eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen.
Reparatur
Wird das Gerät während der Nutzungszeit beschädigt, so ist dies der Schule unverzüglich zu melden. Die Reparatur wird dabei von der verleihenden Stelle beauftragt.
Hat die oder der Lernende den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat sie/er im vollen Umfang für die Kosten der Reparatur aufzukommen. Es empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung, die solche Fälle abdeckt
Auf was sollten Sie achten
- Keine Selbstbeteiligung bei geliehenen Sachen
- Keine Frist der Ausleihdauer
- Mitversicherung deliktunfähiger Personen
- Keinen Ausschluss für Schäden an Tablets
- Vereinbarung der Best-Leistungsdeckung
- Sofortiger Versicherungsschutz, auch wenn der eigentliche Versicherungsbeginn erst innerhalb der nächsten 12 Monate los geht. Wichtig bei Wechsel der Versicherungsgesellschaft.